Dekret zu Infrastrukturprojekten in Mexiko verfassungswidrig

Mit dem Dekret hatte Präsident López Obrador unter anderem die Mayabahn trotz fehlender Umweltgutachten durchgeboxt, indem er große Infrastrukturprojekte unter der Ägide der Regierung einfach als vorrangig für die nationale Sicherheit erklärte. Das Oberste Gericht kassierte nun nicht nur diese Kategorisierung ein, sondern auch die dadurch beschleunigte Genehmigungspraxis und den Mangel an Zugang zu Informationen über die Bauvorhaben. Geklagt gegen das Dekret hatte das Nationale Institut für Transparenz, Zugang zu Informationen und Schutz personenbezogener Daten, INAI.

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