Deutscher Wehrdienst: Wer muss längeren Auslandsaufenthalt melden?
In den Medien wird zur Zeit berichtet, dass seit dem 1. Januar 2026 deutsche Männer im wehrfähigen Alter von 18 bis 45 Jahren Aufenthalte im Ausland, die länger als drei Monate dauern, von der Bundeswehr melden und genehmigen lassen müssen. Es handelt sich um eine Wiedereinführung dieser Genehmigungspflicht, die es bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland 2011 gegeben hatte und die nicht für alle Männer gilt. Außerdem verhindert die Genehmigungspflicht grundsätzlich weder längere Auslandsaufenthalte noch eine dauerhafte Auswanderung.

Mit einem LAZ-Abo können Sie den kompletten Artikel lesen.

