Michael Jackson: „Ein Superstar und Gentleman“ – Teil 2
Grund für das Zerwürfnis mit Sony war eine Klausel in Michael Jacksons Plattenvertrag über die Rechte an seiner Musik. Jackson erwartete, die kompletten Rechte im Jahr 2000 von Sony zurückzuerhalten. Doch es gab eine Klausel, die die Rückgabe um Jahre nach hinten verschoben, sobald er ein Album nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefern konnte. Das kommt bei kreativen Künstlern schon mal vor. Jackson fand überdies heraus, dass die Anwaltskanzlei, die ihn vertrat, die Kanzlei von John Branca, auch Sony vertrat, und nutzte diesen Konflikt, um den Vertrag mit Sony zu kündigen.
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