Doppelte Staatsbürgerschaft nun auch auf Antrag für Deutsche im Ausland

Eine Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsgesesetzes, die am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es Deutschen, die im Ausland leben, die Nationalität ihres Gastlandes anzunehmen, ohne die deutsche aufgeben zu müssen. Das deutsche Recht akzeptiert damit nun auch die freiwillige Mehrstaatigkeit seiner Bürger jenseits des Geburtsortprinzips. Ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht mehr nötig.

Zuvor konnte nach dem deutschen Recht eine fremde zusätzliche Nationalität nur automatisch erworben werden, zum Beispiel für ein Kind eines deutschen Elternteils in einem anderen Land, das seine Staatsbürgerschaft per Geburtsortprinzip verleiht. Wenn ein im Ausland lebender Deutscher die Staatsbürgerschaft seines Gastlandes auf eigenen Wunsch annehmen wollte, konnte er bisher nur einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen, der in der Regel abgelehnt wurde. In einigen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft für eingebürgerte Deutsche trotz der Gesetzesänderung nicht möglich.

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